Was ist ein Erbbaurecht?

Im Erbbaurecht sind die Gebäude vom Grundstück getrennt, das heißt, es kann eine Immobilie auf einem Grundstück gebaut werden, das im Eigentum einer anderen Person steht (=Grundstückseigentümer:in).

Grundstückseigentümer:in = Erbbaurechtsgeber:in
Gebäudeeigentümer:in = Erbbaurechtsnehmer:in

Beim Erbbaurecht übergibt der oder die Grundstückseigentümer:in dem oder der Erbbaurechtsnehmer:in das Grundstück für einen vorher vereinbarten Zeitraum. Damit verbunden sind auch sämtliche Rechten und Pflichten der Bewirtschaftung des Grundstücks.

Als Gegenleistung erhält der oder die Erbbaurechtsgeber:in einen jährlich zu zahlenden Erbbaurechtszins, der sich am Grundstückswert orientiert, jedoch frei verhandelbar ist. Die Art der Nutzung oder die bauliche Aktivität kann im Vorfeld vertraglich festgehalten werden und gilt dann für die gesamte Dauer des Erbbaurechts. Ein Erbbaurecht kann sowohl verkauft als auch vererbt oder beliehen werden. Erbbaurechtsgeber:innen können Kommunen, Kirchen, Stiftungen, aber auch Privatpersonen sein.

Erbbaurechte für gewerbliche Bauflächen

Auch für gewerbetreibende Unternehmen kann nicht nur der Erwerb eines Grundstücks, sondern auch dessen Nutzung auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages durchaus interessant sein. Zu welchen Konditionen das Land Berlin Erbbaurechte vergibt und was die Vorteile sind, erfahren Sie in unserem Flyer.

 

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