Das Verfahren kurz erklärt

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens werden Interessierte zur Abgabe ihrer Nutzungsideen für ein Grundstück aufgefordert. Es wird in der Regel angewendet, wenn noch nicht abzusehen ist, wie das Marktinteresse an dem Grundstück einzuschätzen ist im Hinblick auf die Verwertungsart (Verkauf, Vergabe eines Erbbaurechts oder Vermietung) und die Art der Nutzung.

Konkret bedeutet das: Im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens wird die Nachfragesituation erfasst und analysiert. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Entscheidung über die Art der weiteren Verwertung des Grundstücks getroffen. Für den Fall, dass beispielsweise ein Konzeptverfahren durchgeführt werden soll, werden aus den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens Nutzungskriterien abgeleitet. Diese sollen den Teilnehmer:innen im Konzeptverfahren zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes als wesentlichem Bestandteil ihres Angebotes an die Hand gegeben werden.

Damit ist das Interessenbekundungsverfahren das ideale Instrument zur Vorbereitung der künftigen Verwertung, denn es ermöglicht, das Grundstück passgenau am Markt zu platzieren.

Laufende Interessenbekundungsverfahren

Aktuell gibt es keine laufende Verfahren.