Die Clusterung von Grundstücken

Die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik setzte zunächst eine zukunftsorientierte Bestandsaufnahme und Strukturierung des Portfolios des Landes Berlin voraus. Mit Blick auf künftige Bedarfe der Bezirke und Hauptverwaltungen wurden deshalb Grundstücke identifiziert, die perspektivisch für die öffentliche Daseinsvorsorge vorgesehen sind und solche, die gegebenenfalls veräußert werden können. Rund 5.700 landeseigene Grundstücke wurden im Zuge dessen im Prozess der Clusterung hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Nutzung und zukünftigen Nutzungsperspektiven untersucht, um sie einem Verbleib im Landesvermögen oder einer Vermarktung zuzuordnen.

Die erste Sitzung des zu diesem Zweck gegründeten Portfolioausschusses fand am 08.07.2015 statt. Bis zum 31.12.2019 hat der Portfolioausschuss für 5.003 (88 %) der rund 5.700 Clusterobjekte einen Beschluss gefasst.
Die Grundstücke werden im Wesentlichen vier Clustern zugeordnet:

 

Grundstücke des Fachvermögens

Bleiben bei den jeweiligen Fachverwaltungen und Bezirken, da sie für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Landes „betriebsnotwendig“ sind, bspw. für den Betrieb einer Kita.

 

Grundstücke zur Daseinsvorsorge (innerhalb von fünf oder zehn Jahren) 

Werden als Vorsorgeflächen gehalten, z. B. wenn die demografische Entwicklung künftigen Kitabedarf ausweist.

 

Grundstücke mit Vermarktungsperspektive 

Werden im Wege von Bieterverfahren oder durch Direktvergaben vergeben. Hier wird zudem unterschieden, ob die Grundstücke veräußert (Vermarktungsperspektive I), vermietet oder verpachtet (Vermarktungsperspektive II) oder aber an Dritte für Aufgaben der Daseinsvorsorge (Vermarktungsperspektive III) vergeben werden.

 

Grundstücke mit Entwicklungsperspektive 

Werden mit Hilfe konzeptorientierter Entwicklungsverfahren vermarktet; für diese Grundstücke besteht ein öffentliches Interesse bezüglich der künftigen Nutzung, das Land möchte die Eigentümer*innenfunktion jedoch nicht selbst ausüben, sondern lediglich die künftige Nutzung mitbestimmen.

Wie geht es weiter?

 

Nach der Clusterung

Bei Grundstücken, für die der Portfolioausschuss beschlossen hat, dass diese außerhalb eines Konzeptverfahrens vermarktet werden können, entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob die Liegenschaft im Wege der Direktvergabe oder im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert werden kann oder ob ein Erbbaurecht bestellt werden soll.

Die beabsichtigte Verwertungsart ist dann vom Unterausschuss Vermögen des Berliner Abgeordnetenhauses zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, bevor eine Direktvergabe vollzogen oder ein Bieterverfahren durchgeführt werden kann. Über- oder unterschreitet der Wert des Vertragsgegenstandes bestimmte Wertgrenzen oder handelt es sich um ein Grundstücksgeschäft von besonderer politischer Bedeutung, bedarf der betreffende Vertrag nach Vertragsschluss nochmals der Zustimmung des Aufsichtsrates sowie des Berliner Abgeordnetenhauses, um endgültig wirksam zu werden.

 

Vorteile für Berlin

Mit der Portfolioanalyse erhält Berlin erstmals einen vollständigen qualifizierten und strukturierten Gesamtüberblick über das Landesvermögen. Anhand dessen können strategische Entscheidungen getroffen werden, um die Zielsetzung der nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik umzusetzen. Berlin kann somit verstärkt Einfluss auf die künftige Nutzung nehmen und mitgestalten.

 

Vorteile für Kunden

Im Ergebnis des Cluster-Prozesses steht ein abgestimmtes Verkaufsportfolio. Genehmigungsverfahren werden verkürzt. Investor*innen erhalten mehr Planungssicherheit.